Geld zurück von der Krankenkasse
Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie einen Teil Ihrer Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Diese Kassen erstatten Kosten zurück:
Ich bin Vertragspartner folgender Krankenkassen:
ÖGK (ehem. NÖ GKK)
Österreichische Gesundheitskasse - Landesstelle Niederösterreich
ÖGK (ehem. W GKK)
Österreichische Gesundheitskasse - Landesstelle Wien
BVA
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
SVS
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (ehem. SVA)
So einfach geht's - in 4 Schritten
Verordnung vom Arzt holen
Bitten Sie Ihren Hausarzt um eine Verordnung (Überweisung) für Massage. Darauf steht, welche Behandlung und wie viele Einheiten Sie brauchen.
Termin bei mir vereinbaren
Rufen Sie mich an und bringen Sie die ärztliche Verordnung zum ersten Termin mit.
Rechnung erhalten
Nach der Behandlung bekommen Sie von mir eine Honorarnote (Rechnung).
Geld zurückbekommen
Reichen Sie die Rechnung zusammen mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie überweist Ihnen dann einen Teil der Kosten zurück.
Gut zu wissen: Wie viel Sie zurückbekommen, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Kasse gerne weiter.