Geld zurück von der Krankenkasse

Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie einen Teil Ihrer Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Diese Kassen erstatten Kosten zurück:

Ich bin Vertragspartner folgender Krankenkassen:

ÖGK (ehem. NÖ GKK)

Österreichische Gesundheitskasse - Landesstelle Niederösterreich

ÖGK (ehem. W GKK)

Österreichische Gesundheitskasse - Landesstelle Wien

BVA

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

SVS

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (ehem. SVA)

So einfach geht's - in 4 Schritten

1

Verordnung vom Arzt holen

Bitten Sie Ihren Hausarzt um eine Verordnung (Überweisung) für Massage. Darauf steht, welche Behandlung und wie viele Einheiten Sie brauchen.

2

Termin bei mir vereinbaren

Rufen Sie mich an und bringen Sie die ärztliche Verordnung zum ersten Termin mit.

3

Rechnung erhalten

Nach der Behandlung bekommen Sie von mir eine Honorarnote (Rechnung).

4

Geld zurückbekommen

Reichen Sie die Rechnung zusammen mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie überweist Ihnen dann einen Teil der Kosten zurück.

Gut zu wissen: Wie viel Sie zurückbekommen, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Kasse gerne weiter.

Noch Fragen?

Ich helfe Ihnen gerne und erkläre alles in Ruhe.